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Allgemeine Verkaufsbedingungen – Allgemeine Nutzungsbedingungen

Zwischen dem Käufer der Coho-Lösung, im Folgenden als „Eigentümer“ bezeichnet

Und das Unternehmen ANIMALINKS mit Sitz in 84 Allée Galilée, 38330 Montbonnot Saint Martin, Frankreich, eingetragen beim RCS unter der Nummer 835 376 666 und vertreten durch Herrn Sébastien Dubois, im Folgenden „der Dienstleister“ genannt.

  1. Im Rahmen dieses Vertrags stellt der Dienstanbieter dem Eigentümer die Coho-Lösung („die Lösung“) zur Verfügung. Die Coho-Lösung ist eine vorläufige Version vor der endgültigen Qualifizierung des Produkts. Die Lösung wird entweder in Form einer Miete mit einem monatlichen Abonnement bereitgestellt, das den gesamten Service abdeckt, oder entbündelt in einen Hardwareteil und einen Serviceteil, in diesem Fall wird der Hardwareteil verkauft und der Serviceteil in Form eines Servicezugangs bereitgestellt Vertrag über ein monatliches Abonnement.
  2. Die Verteilung neuer Verträge der Lösung durch den Dienstanbieter in Form von Vollmieten wurde am 28. Februar 2021 eingestellt. Für spezifische oder nicht standardmäßige Anwendungen der Materialien oder der Lösung können jedoch spezifische Verträge mit juristischen Personen geschlossen werden.
  3. Vor der Installation der Lösung bestätigt der Eigentümer, dass er die Installationsgenehmigung vom Manager der Einrichtung erhalten hat, die die Box bereitstellt. Er bestätigt auch, dass er dem Manager mitgeteilt hat, dass er auf einfache Anfrage an den Dienstleister Zugang zu denselben Informationen wie er über sein Pferd hatte.
  4. Im Falle eines Stallwechsels ist der Eigentümer berechtigt, die Lösung in seinen neuen Stall zu übertragen, nachdem er den Manager zuvor über die neue Einrichtung informiert und seine Genehmigung eingeholt hat. Für den Fall, dass der neue Manager die Installation der Lösung nicht akzeptiert, benachrichtigt der Eigentümer den Dienstanbieter, damit der Dienstanbieter den besagten Manager kontaktieren kann, um die Gründe für die Ablehnung zu analysieren und zu verstehen und den Eigentümer dabei zu unterstützen sich nähern.
  5. Nach Genehmigung durch den Manager der Einrichtung, die die Box bereitstellt, wird die Lösung in der Box installiert, in der das Pferd („die Boxen“) des Eigentümers untergebracht ist.
  6. Die Einzelheiten der Materialien und Dienste, aus denen die Lösung besteht, sind in der technischen Dokumentation und dem kommerziellen Angebot angegeben, das dem Eigentümer ausgehändigt wurde oder im Online-Shop des Dienstanbieters zugänglich ist. Für den Fall, dass sie nicht vor dem 28. Februar 2021 in einem Mietangebot bereitgestellt wurden, werden die Materialien an den Eigentümer verkauft.
  7. Der in der Lösung bereitgestellte Dienst ist nur über die von Coho bereitgestellten Materialien verfügbar. Diese und nur diese unter Ausschluss eines Ersatzes werden gemäß den von Coho herausgegebenen Richtlinien installiert. Die Lösung entspricht einem Service, der aus den Coho-Materialien entwickelt und dem Eigentümer unter den in diesem Vertrag vorgesehenen Bedingungen bereitgestellt wird. Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ausrüstung in Form eines Abonnements bleibt der Dienstleister Eigentümer der in der Anmietung enthaltenen Ausrüstung.
  8. Der Kauf, die Miete oder der Test von Geräten oder Dienstleistungen führt automatisch zur Annahme dieses Vertrages.
  9. Der Servicevertrag beginnt mit dem Datum des Eingangs der Coho-Kamerabestellung beim Serviceanbieter.
  10. Auf einfache Anforderung zur Erstellung eines Kontos hat der Manager der Einrichtung, die die Box bereitstellt, Zugriff auf alle Informationen, die dem Eigentümer von der Lösung bereitgestellt werden
  11. Der Preis für die Bereitstellung der Lösung ist inklusive aller Steuern. Die Preise sind in Euro festgelegt. Die Monate werden ab dem Tag des Vertragsbeginns monatlich gezählt, jeder angefangene Monat wird fällig.
  12. Gemäß dem Hamon-Gesetz vom 17. März 2014 genießt der Eigentümer, der einen Vertrag im Internet kauft oder unterzeichnet, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses Recht gilt nicht für Einkäufe auf Messen oder Shows. Im Falle des Widerrufs verpflichtet sich der Eigentümer, alle betroffenen Materialien in einwandfreiem Zustand zurückzusenden und die direkten Kosten der Rücksendung zu tragen. Jeder Rücktrittsantrag, der durch eine Installationsverweigerung seitens eines Betriebsleiters oder durch ein vermerktes Fehlen eines Telekommunikationsnetzes begründet ist, kann nur wirksam werden, wenn er innerhalb dieser Frist erfolgt und an den Diensteanbieter übermittelt wird.14 Tage nach Erhalt der Material. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Rücktritt akzeptiert werden.
  1. Der Eigentümer stimmt zu, das Material nicht zu öffnen, zu zerlegen oder zu zerlegen oder Änderungen jeglicher Art am Material vorzunehmen. Die Nichteinhaltung dieser Regel entbindet den Dienstanbieter von jeglicher Haftung, erlischt jegliche Garantie für die Ausrüstung und beendet den Service. Im Fall von gemieteter Ausrüstung werden die Kosten, die dazu bestimmt sind, eine Verschlechterung der gemieteten Ausrüstung zu reparieren, die nicht auf die normale Abnutzung der Ausrüstung zurückzuführen ist, vom Eigentümer getragen, vorbehaltlich der Rückgabe, falls erforderlich, gegen seinen Versicherer. Das degradierte Element wird so schnell wie möglich vom Dienstleister ersetzt und mit dem in diesen AGB angegebenen Nichtrückgabewert in Rechnung gestellt, der Mietvertrag für die Lösung wird nicht unterbrochen.
  1. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Geräte ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und als „guter Vater“ zu verwenden.
  2. Die Parteien erkennen an, dass die Lösung eine innovative Lösung ist, die die Umgebung in der Nähe des Pferdes in Echtzeit analysiert, aber in keiner Weise die Meinung eines Experten über den körperlichen Zustand des Pferdes/der Pferde des Eigentümers ersetzen kann. Folglich garantiert der Dienstanbieter in keiner Weise die Stabilität, Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit der Lösung.
  3. Die Lösung wird “wie besehen” ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Dienstanbieter kann unter keinen Umständen für Ansprüche oder besondere, indirekte oder Folgeschäden oder andere Schäden im Zusammenhang mit Nutzungs-, Zeit- oder Gewinnverlusten aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung, Bewertung oder Leistung der Lösung haftbar gemacht werden und in insbesondere die Hardware.
  4. Folglich verpflichtet sich der Eigentümer, den Dienstleister nicht zu verklagen:
  • Im Falle einer Fehlfunktion der Lösung und/oder
  • Im Falle eines technischen Vorfalls, der zu einer schlechten sportlichen Leistung des Pferdes führen kann, das in einer mit der Lösung ausgestatteten Box untergebracht ist
  • Bei gesundheitlichen Schäden der betroffenen Pferde.
  1. Die Haftung des Dienstleisters kann insbesondere nicht geltend gemacht werden bei:
  • Nutzung der Lösung in einer Umgebung oder gemäß einer Konfiguration, die nicht den Empfehlungen des Dienstanbieters entspricht,
  • Datenverlust,
  • der Unterbrechung der Dienste,
  • Unterbrechung des Internet-Netzwerks,
  • das Auftreten technischer Probleme an der Ausrüstung des Eigentümers,
  • eines Cyber-Angriffs,
  • Unfall auf dem Pferd während der Nutzung der Dienste des Dienstleisters.
  1. Bei Verlust oder Diebstahl von Mietmaterial ist der Vermieter verpflichtet, den Dienstleister innerhalb von maximal 3 Tagen nach Feststellung zu benachrichtigen und Erklärungen abzugeben, die das Ereignis belegen. Der verlorene oder gestohlene Gegenstand wird vom Dienstleister so schnell wie möglich ersetzt und mit dem in diesen AVB angegebenen Einmalwert in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Verlust der Ausrüstung ist es Sache des Eigentümers, gegebenenfalls gegen seinen Versicherer einzureichen. Der Verlust oder Diebstahl eines Materials unterbricht nicht die in den laufenden Verträgen vorgesehene Rechnungsstellung.
  2. Garantie: Für die Materialien gelten die gesetzlichen Garantiebedingungen, außer im Falle einer Änderung durch den Eigentümer, wie in Artikel 13 angegeben.
  3. Unfreiwillige Schäden an Leihausrüstung, die ausschließlich durch das Pferd verursacht werden, werden von Coho abgedeckt und unterliegen daher keiner Rechnungsstellung unter den folgenden Bedingungen:
  • Der Eigentümer wird den Dienstleister unverzüglich über die Verschlechterung der Ausrüstung informieren.
  • Der Solution-Mietvertrag wird nicht unterbrochen
  • Der Dienstleister stellt einen Retourenschein aus. Das Equipment muss innerhalb einer Frist von weniger als 15 Tagen nach Erhalt des Rücksendescheins zur Analyse, Bestätigung der Beteiligung des Pferdes durch den Leistungserbringer und ggf. Rücksendung des entsprechenden Equipments zurückgesendet werden. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der beschädigten Ausrüstung durch den Eigentümer oder wird die Beteiligung des Pferdes nicht bestätigt, gelten die in diesen AGB angegebenen Strafen für die Nichtrückgabe.
  1. Die Lösung, das ausschließliche Eigentum des Dienstanbieters, ist durch nationale und internationale Gesetze geschützt, die für geistiges Eigentum gelten.
  2. Der Dienstanbieter behält als Inhaber der Rechte das geistige Eigentum an der Lösung sowie alle damit verbundenen Vorrechte. Folglich erwirbt der Eigentümer keine geistigen Eigentumsrechte an der Lösung und profitiert nicht von anderen Rechten als denen, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden.
  3. Die Lösung besteht aus einem verkauften oder gemieteten Hardwareteil und einem Serviceteil, der in Form von Abonnementverträgen unterschiedlicher Laufzeit mit oder ohne Bindungsfrist bereitgestellt wird. Der Vertrag für die gewählte Laufzeit verlängert sich stillschweigend. Der Vertrag kann zu jedem Ende der vertraglichen Laufzeit der Vertragsdurchführung gekündigt werden. Der Eigentümer ist während der Vertragsausführung beschäftigt, die Kündigungen von Verträgen während der Ausführung führen nicht zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des besagten Vertrags. Am Ende seiner Bindungsfrist kann der Eigentümer die Verlängerung seines Vertrags kostenlos auf einfache Anfrage per E-Mail an die Adresse: contact@mycoho.fr kündigen . Dieser Antrag muss einen (1) Monat vor dem Datum der stillschweigenden Verlängerung gesendet werden. Die Kündigung wird am Datum der stillschweigenden Verlängerung des Monats wirksam, der auf das Datum des Antrags folgt. Beispielsweise führt bei einem Vertrag mit Verlängerung zum 15. des Monats ein Antrag vor dem 15. Februar zu einer wirksamen Kündigung zum 15. März.
  4. Im Falle der Beendigung des Zugangs zu The Solution für gemietete Ausrüstung verpflichtet sich der Eigentümer, die ihm vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellte Ausrüstung zurückzugeben. Sobald die Anfrage gestellt wurde, wird ihm eine E-Mail oder ein Rücksendeschreiben zugesandt. Wenn der Eigentümer die Materialien nach Ablauf der Vertragsfrist von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Rückgabebedingungen zurücksendet, werden Strafen für die Nichtrückgabe verhängt und/oder die Kaution einbehalten. In jedem Fall ist der Eigentümer verpflichtet, die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Strafen für die Nichtrückgabe sind wie folgt pro Gerät: Coho-Kamera: 400 € inkl. MwSt., Türsensor: 25 € inkl. MwSt.,
  5. Nutzung der Lösung im Wettbewerb:

– Fall eines Eigentümers, der im Rahmen dieses Vertrags ein direkter Kunde des Dienstleisters ist:

  • Vor jeder Installation/Nutzung muss der Eigentümer alle Genehmigungen vom Veranstalter des Wettbewerbs einholen.
  • Er muss auch sicherstellen, dass das Schild, das anzeigt, dass die Box videoüberwacht wird, vorhanden ist (DSGVO-Konformität).
  • Es gelten alle Absätze dieser AGB/AGB

– im Fall des Vorschlags der Lösung durch den Dienstleister oder einen seiner Partner im Zusammenhang mit einer Pferdesportveranstaltung:

  • Die gesamte im Kundenangebot beschriebene Lösung ist in der Miete enthalten
  • Im Rahmen des Vertrags stellt der Dienstleister dem Kunden die Coho-Lösung („die Lösung“) zur Verfügung. Die Coho-Lösung ist eine vorläufige Version vor der endgültigen Qualifizierung des Produkts
  • Sämtliche Hardware und Software gehören dem Dienstanbieter
  • Der Kunde verpflichtet sich, das Material nicht zu öffnen, zu zerlegen oder zu zerlegen oder irgendwelche Änderungen am Material vorzunehmen.
  • Es gelten die Paragraphen 22, 27, 28, 29 und 30 dieser CGV/CGU
  • Die Parteien erkennen an, dass die Lösung eine innovative Lösung ist, die die Umgebung in der Nähe des Pferdes in Echtzeit analysiert, aber in keiner Weise die Meinung eines Experten über den körperlichen Zustand des Pferdes/der Pferde des Kunden ersetzen kann. Folglich garantiert der Dienstanbieter in keiner Weise die Stabilität, Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit der Lösung.
  • Die Lösung wird “wie besehen” ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Dienstanbieter kann unter keinen Umständen für Ansprüche oder besondere, indirekte oder Folgeschäden oder andere Schäden im Zusammenhang mit Nutzungs-, Zeit- oder Gewinnverlusten aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung, Bewertung oder Leistung der Lösung haftbar gemacht werden und in insbesondere die Hardware.
  • Folglich verpflichtet sich der Kunde, den Dienstleister nicht zu verklagen:
    • im Falle einer Fehlfunktion der Lösung und/oder
    • im Falle eines technischen Vorfalls, der zu einer schlechten sportlichen Leistung des Pferdes führen kann, das in einer mit der Lösung ausgestatteten Box untergebracht ist
    • bei gesundheitlichen Schäden der betroffenen Pferde
  • Die Haftung des Dienstleisters kann insbesondere nicht geltend gemacht werden bei:
    • Nutzung der Lösung in einer Umgebung oder gemäß einer Konfiguration, die nicht den Empfehlungen des Dienstanbieters entspricht,
    • Datenverlust,
    • der Unterbrechung der Dienste,
    • Unterbrechung des Internet-Netzwerks,
    • das Auftreten technischer Probleme an den Geräten des Kunden,
    • eines Cyber-Angriffs,
    • Unfall auf dem Pferd während der Nutzung der Dienste des Dienstleisters.
  • Der Dienstanbieter behält als Inhaber der Rechte das geistige Eigentum an der Lösung sowie alle damit verbundenen Vorrechte. Folglich erwirbt der Kunde keine geistigen Eigentumsrechte an der Lösung und profitiert nicht von anderen Rechten als denen, die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährt werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Überlassung der Geräte die Geräte ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung zu verwenden und als „guter Vater“ zu verwenden.
  • Jeglicher Diebstahl von Ausrüstung muss so schnell wie möglich Animalinks/Coho oder dem Veranstalter gemeldet werden, damit eine schnelle Anzeige erstattet werden kann.
  • Unfreiwillige Schäden, die ausschließlich auf das Pferd zurückzuführen sind, werden von Coho gedeckt und unterliegen daher keiner Rechnungsstellung.
  • Jede freiwillige Verschlechterung oder Beschädigung, die auf eine fahrlässige Handlung des Kunden zurückzuführen ist, wird mit einem Pauschalabzug in Höhe von 400,00 € geahndet.
  1. Die Lösung sammelt während ihrer Nutzung Daten (Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Box, Gesundheitszustand des Tieres, Fotos und Videos des Tieres und der Box, Helligkeit, Lautstärke usw.), die der Eigentümer oder der Kunde in Anspruch nimmt im Falle eines Angebots zu einer Pferdesportveranstaltung ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstleister die von der Lösung gesammelten Daten für Forschungs- und Entwicklungszwecke analysiert und wiederverwendet, aber auch, um die Lösung zu verbessern, einschließlich durch Zusammenarbeit mit Drittunternehmen oder Forschungszentren.
  2. Der Eigentümer oder der Kunde hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch zu persönlichen Informationen und persönlichen Daten, die ihn und seine Struktur betreffen.
  3. Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen Der Dienstleister ist berechtigt, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, vorbehaltlich der Benachrichtigung der Eigentümer/Manager/Kunden durch einfache Veröffentlichung auf der Website oder per E-Mail spätestens am Tag der Veröffentlichung auf der Website www.mycoho.de für den Fall, dass die vorgenommenen Änderungen die den Eigentümern/Managern/Kunden hierunter gewährten Rechte nicht beeinträchtigen oder keine neuen Verpflichtungen für sie schaffen; per E-Mail oder in anderer Form mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der neuen AGB in anderen Fällen. Jede Änderung tritt dann am Tag ihrer Veröffentlichung durch Animalinks auf der Website www.mycoho.de in Kraft. Der Eigentümer/Manager/Kunde, der die geänderten AGB nicht akzeptiert, muss Animalinks per E-Mail an die Adresse contact@mycoho.fr vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB und spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten benachrichtigen , um die Deaktivierung seines Kontos zu beantragen. Die fortgesetzte Nutzung der Lösung durch die Eigentümer/Manager/Kunden nach Inkrafttreten der neuen AGB stellt eine Zustimmung zu dieser neuen Version dar, die für sie uneingeschränkt gilt.
  4. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte von GRENOBLE, FRANKREICH, zuständig.

Aktualisiert: 17. Februar 2021

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